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Europas „Einheitspatent“ könnte unbegrenzte Softwarepatente bedeuten

Gerade als die US-Softwareindustrie die lange vorausgesehenen, kompromisslosen Softwarepatentkriege erfährt, die wir erwartet haben, hat die Europäische Union einen Plan, denselben Kurs einzuschlagen. Als der Hargreaves Report das Vereinigte Königreich dazu drängte Softwarepatente zu vermeiden, hatte sie bereits einem Plan zugestimmt, der wahrscheinlich dem Vereinigten Königreich auferlegt wird.

Softwarepatente sind Softwareentwicklern gefährlich, weil sie Softwareideen Monopole auferlegen. Es ist nicht möglich oder sicher, nicht triviale Software zu entwickeln, wenn man sich durch ein Labyrinth von Patenten schlängeln muss (siehe Softwarepatente und literarische Patente).

Jedes Programm kombiniert viele Ideen; ein großes Programm setzt Tausende davon um. Google schätzte vor kurzem, es könnte 250.000 patentierte Ideen in einem Smartphone geben. Ich finde diese Zahl plausibel, denn 2004 schätzte ich, dass das GNU/Linux-Betriebssystem etwa 100.000 derzeit patentierte Ideen umsetzte (Linux, der Betriebssystemkern, beinhaltete nach Befund von Dan Ravicher 283 solcher Ideen und betrug damals geschätzte 0,25 % des gesamten Systems).

Die Konsequenzen werden nun in den Vereinigten Staaten offenkundig, aber multinationale Unternehmen haben lange Lobbyismus betrieben, um auf der ganzen Welt Softwarepatente zu verbreiten. Im Jahr 2005 nahm das Europäische Parlament die zweite Lesung einer Richtlinie auf, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden war, um Softwarepatente zu autorisieren. Das Parlament hatte sie zuvor abgeändert um sie zurückzuweisen, doch der Europarat hatte diese Änderungsanträge annuliert.

Der Text der Kommission wurde auf eine hinterhältige Art und Weise geschrieben: wenn von Laien gelesen, schien er Patente auf reine Softwareideen zu verbieten, weil eine Patentanmeldung einen materiellen Aspekt erforderte. Er erforderte jedoch nicht, dass die „erfinderische Stufe“, der Fortschritt, der eine patentfähige „Erfindung“ darstellt, materiell war.

Dies bedeutete, dass eine Patentanmeldung den erforderlichen materiellen Aspekt schon durch die Erwähnung der üblichen materiellen Elemente des Rechners darstellen konnte, auf dem das Programm ausgeführt würde (Prozessor, Speicher, Anzeige usw.). Es würde keinen Fortschritt an diesen materiellen Elementen vorgeschlagen werden müssen, sondern lediglich eine Angabe als Teil eines größeren Systems, das auch die Software enthält. Jede datenverarbeitungsbezogene Idee könnte auf diese Weise patentiert werden. Solch ein Patent würde nur die Software umfassen, die für die Ausführung auf einem Rechner bestimmt ist, doch das ist keine große Einschränkung, weil es nicht praktikabel ist, ein großes Programm per manueller Simulation auszuführen.

Eine enorme Bemühung an der Basis ‑ die erste zu überzeugende, jemals an das Europäische Parlament gerichtete ‑ führte zur Niederlage der Richtlinie. Doch das bedeutet nicht, dass wir die Hälfte des Parlaments davon überzeugt haben, Softwarepatente zurückzuweisen. Es scheint vielmehr, dass sich die Pro-Patent-Kräfte in letzter Minute entschieden haben, ihren eigenen Vorschlag zu verwerfen.

Die freiwilligen Aktivisten wanderten in der Annahme ab, die Schlacht sei gewonnen, doch die Softwarepatent-Lobbyisten wurden weiterhin bezahlt, um am Ball zu bleiben. Nun haben sie eine andere hinterhältige Methode erfunden: das für die EU vorgeschlagene „Einheitspatent“-System. Unter diesem System wird, wenn das Europäische Patentamt ein Patent erteilt, dieses automatisch in jedem Teilnehmerland gültig sein, was in diesem Fall alle EU-Länder mit Ausnahme von Spanien und Italien bedeutet.

Wie würde sich das auf Softwarepatente auswirken? Offenbar würde das einheitliche Patentsystem Softwarepatente ermöglichen oder nicht. Falls es sie ermöglicht, wird kein Land in der Lage sein, ihnen eigenständig zu entgehen. Das wäre schlecht, doch was, wenn das System Softwarepatente zurückweist? Dann wäre es gut, oder?

Richtig ‑ außer wenn der Plan geschmiedet wurde, um das zu verhindern. Ein kleines, aber entscheidendes Detail im Plan ist, dass Einsprüche gegen die Entscheidungen des Europäischen Patentamts (EPA) ihrerseits anhand von Regeln der EPA beschlossen würden. Das EPA könnte somit europäische Unternehmen sowie Rechnernutzer nach Herzenslust völlig verwirren.

Das EPA hat ein eigennütziges Interesse daran, Patente in so viele Bereiche des Lebens wie nur möglich zu erweitern. Bei entfernten externen Grenzen (wie nationale Gerichte) könnte das EPA Softwarepatente sowie jede andere Art kontroverser Patente auferlegen. Wenn es beispielsweise beschließt zu entscheiden, dass natürliche Gene patentierbar sind, wie es ein US-Berufungsgericht gerade getan hat, könnte niemand diese Entscheidung mit Ausnahme vielleicht des Europäischen Gerichtshofs umkehren.

Tatsächlich wurde die Entscheidung des EPAs über Softwarepatente bereits getroffen und kann in Aktion erlebt werden. Das EPA hat bereits zehntausende Softwarepatente, unter Missachtung des geltenden Übereinkommens, erteilt (siehe Ihr Webshop ist patentiert). Derzeit aber entscheidet jeder Staat selbst, ob diese Patente gültig sind. Wenn das einheitliche Patentsystem angenommen wird und das EPA unkontrollierte Macht erhält, wird Europa Patentgefechte nach US-Vorbild bekommen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im März, dass ein einheitliches Patentsystem seiner Rechtsprechung unterworfen sein müsste, es ist aber unklar, ob seine Zuständigkeit bedeutende politische Entscheidungen wie „Können Softwareideen patentiert werden?“ umfassen würde. Deshalb ist unklar, wie sich das Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) auf den EuGH bezieht.

Wenn der EuGH das entscheiden kann, wäre der Plan keine sichere Katastrophe mehr. Stattdessen wäre der Ball ein Sprung weit weg von der Katastrophe. Vor der Einführung eines solchen Systems sollte Europa den Plan neu schreiben, um sicher zu stellen, dass Software sicher vor Patenten ist. Wenn das nicht machbar ist, ist es das nächstbeste, den Plan kategorisch abzulehnen. Geringfügige Vereinfachungen sind keine Katastrophe wert; Harmonisierung ist ein fehlgeleitetes Ziel, wenn es bedeutet, die Dinge an allen Stellen falsch zu machen.

Die Regierung des Vereinigten Königreichs scheint die Katastrophe zu wünschen, da sie im Dezember 2010 bekanntgab, dass es kein Mitspracherecht des EuGH über das System haben wollte. Hört die Regierung auf Hargreaves’ und ändert ihre Meinung hinsichtlich dieses Plans? Die Briten müssen darauf bestehen.

Weitere Informationen über die Nachteile und Rechtsmängel dieses Plans können unter unitary-patent.eu gefunden werden.

Sie werden bemerkt haben, dass in diesem Artikel der Begriff „geistiges Eigentum“ nicht verwendet wurde. Dieser Begriff stiftet Verwirrung, weil er auf ein Dutzend Gesetze ohne Bezug zueinander angewandt wird. Selbst wenn wir nur das Patent- und Urheberrecht betrachten, sind sie in ihren Anforderungen und Auswirkungen so unterschiedlich, dass deren Verallgemeinerung ein Fehler ist. Absolut nichts in diesem Artikel bezieht sich auf Urheberrecht. Um zu vermeiden, dass führende Personen grundverschiedene Gesetze verallgemeinern, benutze ich niemals den Begriff „geistiges Eigentum“ und ich vermisse ihn auch nicht.