Dieses Werk ist eine Übersetzung aus dem Englischen.

Neubewertung des Urheberrechts: Die Öffentlichkeit muss die Oberhand behalten

Die Rechtsgelehrten sind sich zwar darin einig, dass digitale Informationstechnologie dem Urheberrecht „Probleme bereitet“, aber sie haben diese Probleme nicht bis zu ihrer Wurzel zurückverfolgt: ein grundsätzlicher Konflikt zwischen den Herausgebern von dem Urheberrecht unterliegenden Werken und den Benutzern dieser Werke. Die Herausgeber, fixiert auf ihre eigenen Interessen, haben bei der Clinton-Regierung einen Antrag eingebracht, der das „Problem“ beheben soll, indem der Konflikt in ihrem Sinne entschieden wird. Auf diesem Antrag, dem Lehman-Weißpapier,(2) lag der Hauptfokus der Innovation and the Information Environment-Konferenz an der University of Oregon (November 1995).

Der Hauptredner John Perry Barlow(3) eröffnete die Konferenz, indem er erzählte, wie The Greatful Dead diesen Konflikt wahrnahmen und damit umgingen. Sie waren zu der Entscheidung gekommen, dass es falsch wäre, beim Kopieren ihrer Auftritte auf Kassetten oder bei der Verteilung via Internet einzugreifen; jedoch fanden sie nichts falsch daran, das Urheberrecht bei CD-Aufnahmen ihrer Musik durchzusetzen.

Barlow analysierte die Gründe zu dieser Ungleichbehandlung dieser Medien nicht, und später kritisierte Gary Glisson(4) Barlows Vorstellung, dass das Internet unbeschreiblich einzigartig und anders als alles andere auf der Welt sei. Er argumentierte, dass wir in der Lage sein sollten, die Folgen des Internets für die Urheberrechtspolitik anhand der gleichen Analysemethoden abzuschätzen, wie wir sie auf andere Technologien anwenden. Dieser Aufsatz versucht genau dies zu tun.

Barlow war der Meinung, dass sich unsere auf physischen Objekten als Eigentum basierenden Vorstellungen nicht auf Information als Eigentum übertragen ließen, weil Information abstrakt sei. Wie Steven Winter(5) bemerkte, hatte abstraktes Eigentum schon Jahrhunderte vorher existiert. Firmenanteile, Warentermingeschäfte und sogar das Papiergeld sind Formen des Eigentums, die mehr oder weniger abstrakt sind. Barlow und andere, die argumentieren, dass Information frei sein sollte, lehnen diese anderen Formen des abstrakten Eigentums nicht ab. Klar, der entscheidende Unterschied zwischen Information und akzeptable Arten des Eigentums ist nicht Abstraktheit per se. Aber was dann? Ich schlage eine einfache und praktische Erklärung vor.

Das Urheberrecht der Vereinigten Staaten betrachtet das Urheberrecht als einen Handel zwischen Öffentlichkeit und Autoren (wobei in der Praxis für gewöhnlich die Herausgeber den Handel des Autors mit übernehmen). Die Öffentlichkeit gib gewisse Freiheiten ab, um im Austausch dafür in den Genuss weiterer veröffentlichter Werke zu kommen. Bis zu dem Antrag hatte unsere Regierung nie beabsichtigt, dass die Öffentlichkeit alle ihre Freiheiten abtreten sollte, um veröffentlichte Werke benutzen zu können. Urheberrecht umfasst bestimmte Freiheiten aufzugeben und andere zu bewahren. Das bedeutet, dass es viele alternative Handelsmöglichkeiten gibt, die die Öffentlichkeit den Herausgebern anbieten könnte. Welcher Handel ist also der beste für die Öffentlichkeit? Welche Freiheiten kann die Öffentlichkeit guten Gewissens eintauschen, und für wie lange? Die Antwort hängt von zwei Dingen ab: wie viel zusätzliche Publikation bekommt die Öffentlichkeit für das Tauschen einer bestimmten Freiheit und wie viel nützt es der Öffentlichkeit, die betreffende Freiheit zu behalten.

Dies zeigt, warum Entscheidungen geistigen Eigentums durch Analogie zum physischen Objekteigentum oder sogar zu älteren Politiken des geistigen Eigentums, ein Fehler ist. Winter argumentiert überzeugend, dass es möglich sei solche Analogien zu ziehen, unsere alten Konzepte auszudehnen und auf neue Entscheidungen anzuwenden.(6) Bestimmt wird es eine Antwort geben, aber keine gute. Analogie ist keine sinnvolle Methode der Entscheidung was zu kaufen ist oder zu welchem Preis.

Beispielsweise entscheiden wir nicht, ob eine Autobahn in New York City gebaut werden soll in Analogie zu einer vorhergegangenen Entscheidung über eine geplante Autobahn in Iowa. Bei jeder Entscheidung über den Bau einer Autobahn spielen dieselben Faktoren eine Rolle (Kosten, Verkehrsaufkommen, Enteignung von Land oder Häusern); wenn wir Entscheidungen zum Autobahnbau durch Analogie zu anderen Entscheidungen zum Autobahnbau träfen, würden wir sie alle bauen oder gar keine. Statt dessen entscheiden wir über jeden geplanten Bau anhand von Pros und Contras, deren Gewichtungen von Fall zu Fall variieren. Auch in Sachen Urheberrecht müssen wir Kosten und Nutzen für die heutige Situation und die heutigen Medien abwägen, nicht wie sie für andere Medien in der Vergangenheit gegolten haben.

Dies zeigt auch, warum das Prinzip von Laurence Tribe, dass Rechte bezüglich der Sprache nicht von der Wahl des Mediums(7) abhängen sollte, nicht auf Entscheidungen des Urheberrechts anwendbar ist. Urheberrecht ist eine Übereinkunft mit der Öffentlichkeit, kein natürliches Recht. Bei Fragen der Urheberrechtsstrategie geht es vor allem um die Übereinkünfte die der Öffentlichkeit zugute kommen, nicht zu welchen Rechten Herausgeber oder Leser berechtigt werden.

Das Urheberrechtssystem entwickelte sich zusammen mit der Druckerpresse. Im Zeitalter der Druckerpresse war es einem gewöhnlichen Leser unmöglich ein Buch zu kopieren. Das Kopieren eines Buches verlangte eine Druckerpresse, und gewöhnliche Leser besaßen keine. Hinzu kam, dass das Kopieren auf diese Art und Weise absurd teuer war, es sei denn, man stellte viele Kopien her ‑ was faktisch bedeutete, dass nur ein Herausgeber ein Buch wirtschaftlich kopieren konnte.

Als also die Öffentlichkeit an Herausgeber die Freiheit tauschte Bücher zu kopieren, gab sie etwas auf, was sie nicht nutzen konnte. Der Tausch mit etwas, das man nicht für etwas nützliches und hilfreiches nutzen kann, ist immer ein guter Handel. Deshalb war das Urheberrecht im Zeitalter der Druckerpresse nicht kontrovers, eben weil es nichts beschränkte, was die lesende Öffentlichkeit einfach so tun könnte.

Aber das Zeitalter der Druckerpresse endet allmählich. Das Kopiergerät und die Audio- und Videokassette läuteten diese Änderung ein; digitale Informationstechnologie bringt sie zu ihrer vollen Entfaltung. Diese Fortschritte machen es für gewöhnliche Menschen möglich, nicht nur Herausgebern mit speziellen Geräten, Kopien anzufertigen. Und sie tun es!

Sobald das Kopieren für gewöhnliche Menschen eine nützliche und praktikable Handlung ist, sind sie nicht mehr so bereit die Freiheit, es zu tun, aufzugeben. Sie wollen diese Freiheit behalten und ausüben, anstatt einzutauschen. Das Urheberrechtsabkommen, wie wir es haben, ist kein guter Tausch mehr für die Öffentlichkeit, und es ist an der Zeit es zu überarbeiten ‑ Zeit für das Gesetz den öffentlichen Nutzen anzuerkennen, der vom Anfertigen und Weitergeben von Kopien kommt.

Anhand dieser Analyse sehen wir, dass die Zurückweisung des alten Urheberrechtsabkommen nicht auf der Annahme beruht, dass das Internet unsagbar einzigartig sei. Das Internet ist sachdienlich, weil es gewöhnlichen Nutzern das Kopieren und Weitergeben von Schriften erleichtert. Je leichter das Kopieren und Weitergeben ist, desto nützlicher wird es, und je mehr Urheberrecht dem entgegensteht, desto schlechter wird der Handel.

Diese Analyse erklärt auch, warum es The Greatful Dead sinnvoll erschien, auf dem Urheberrecht für die CD-Herstellung zu bestehen, nicht jedoch beim individuellen Kopieren. Die CD-Herstellung funktioniert wie die Druckerpresse; es ist heute gewöhnlichen Menschen nicht möglich, auch Besitzern von Rechnern nicht, eine CD auf eine andere CD zu kopieren. Folglich tut das Urheberrecht auf die Herausgabe von Musik-CDs den Musik-Hörern nicht weh, so wie das gesamte Urheberrecht im Zeitalter der Druckerpresse niemandem weh getan hatte. Das Kopieren derselben Musik auf ein digitales Audioband einzuschränken, verletzt die Hörer sehr wohl, und sie sind berechtigt, diese Beschränkung zurückzuweisen.

[Anmerkung (aus dem Jahr 1999): Die praktische Situation für CDs hat sich geändert, da viele gewöhnliche Rechnernutzer nun CDs kopieren können. Das bedeutet, dass wir nun mehr über CDs als über Kassetten nachdenken sollten.
Klarstellung (aus dem Jahr 2007): Ungeachtet der verbesserten CD-Technologie ist es immer noch sinnvoll, Urheberrechte bei kommerziellen Vertrieb anzuwenden, während man Privatpersonen frei kopieren lässt.]

Wir können auch sehen, warum die Abstraktheit „geistigen Eigentums“ nicht der entscheidende Faktor ist. Andere Formen des abstrakten Eigentums stellen Anteile von etwas dar. Das Kopieren eines Anteils beliebiger Art ist in Wirklichkeit eine Nullsummen-Aktivität; die kopierende Person profitiert nur durch die Fülle von allen anderen. Das Kopieren einer Dollarnote in einem Farbkopierer ist eigentlich äquivalent einen kleinen Bruchteil aus allen anderen Dollars abzurasieren und diese dann wieder zu einem Dollar zusammenzufügen. Natürlich betrachten wir dies als falsch.

Im Gegensatz dazu macht das Kopieren nützlicher, erhellender oder unterhaltsamer Information für einen Freund die Welt glücklicher und besser; es nützt dem Freund und schadet von Natur aus niemand. Es ist eine konstruktive Tätigkeit, die soziale Bindungen stärkt.

Einige Leser stellen diese Äußerung wahrscheinlich in Frage, weil sie wissen, dass die Herausgeber behaupten, dass das illegale Kopieren bei ihnen „Verlust“ erzeugt. Diese Behauptung ist meist ungenau und teilweise irreführend. Hauptsächlich jedoch wirft sie Fragen auf.

  • Diese Behauptung ist größtenteils unrichtig, weil sie davon ausgeht, dass der Freund sonst eine Kopie vom Herausgeber gekauft hätte. Das ist gelegentlich wahr, aber häufiger falsch. Und wenn es falsch ist, tritt der geltend gemachte Verlust nicht auf.
  • Der Anspruch ist teilweise irreführend, weil das Wort „Verlust“ Ereignisse ganz unterschiedlicher Natur suggeriert ‑ Ereignisse, bei denen ihnen etwas weggenommen wird, das sie besitzen. Wenn beispielsweise das Buchlager einer Buchhandlung niedergebrannt oder wenn das Geld in der Kasse zerrissen wurde, das wäre wirklich ein „Verlust“. Im Allgemeinen stimmen wir zu, dass es falsch ist, anderen so etwas zuzufügen.

    Wenn nun aber Ihr Freund das Bedürfnis vermeidet, eine Kopie eine Buches zu kaufen, verliert die Buchhandlung und der Herausgeber nichts was sie besäßen. Eine passendere Beschreibung wäre, dass die Buchhandlung und der Herausgeber weniger Einkommen haben als sie hätten haben können. Das gleiche kann eintreten, wenn Ihr Freund sich dazu entscheidet Kanasta zu spielen, anstatt ein Buch zu lesen. In einem freien Marktsystem ist kein Teilnehmer berechtigt, „Faul!“ zu rufen, nur weil ein potenzieller Kunde entscheidet, nicht mit ihnen zu handeln.

  • Die Behauptung wirft die Frage auf, weil die Vorstellung von „Verlust“ auf der Annahme basiert, dass der Herausgeber bezahlt hätte werden sollen. Das wiederum basiert auf der Annahme, dass das Urheberrecht existiert und das individuelle Kopieren verbietet. Aber genau darum geht es hier: was sollte Urheberrecht abdecken? Wenn die Öffentlichkeit entscheidet, dass sie Kopien teilen kann, dann wird der Herausgeber nicht berechtigt anzunehmen, für jede Kopie bezahlt zu werden und kann deswegen auch nicht behaupten, dass es einen „Verlust“ gibt, wenn es den nicht gibt.

    Mit anderen Worten kommt der „Verlust“ vom Urheberrechtssystem; er ist kein inhärenter Bestandteil des Kopierens. Kopieren an sich schadet niemand.

Die am weitesten gegensätzliche Bestimmung des Weißbuchs ist das System der kollektiven Verantwortlichkeit, demzufolge verlangt wird, dass ein Rechnerinhaber die Aktivitäten aller Benutzer überwacht und kontrolliert, unter Strafandrohung für Taten, an denen er nicht beteiligt war, sondern lediglich versäumte, aktiv zu verhindern. Tim Sloan(8) wies darauf hin, dass das Rechteinhabern einen privilegierten Status verleiht, der sonst niemandem zugestanden würde, der behauptet, von einem Rechnerbenutzer geschädigt worden zu sein. Beispielsweise beabsichtigt niemand, den Rechnerinhaber zu bestrafen, wenn er es aktiv unterlässt, einen Benutzer daran zu hindern, jemanden zu diffamieren. Es ist für eine Regierung nur natürlich sich kollektiver Verantwortlichkeit zuzuwenden, um ein Gesetz durchzusetzen, an das sich viele Bürger einfach nicht halten. Je mehr digitale Technologie den Bürgern hilft Information auszutauschen, desto mehr drakonische Methoden wird die Regierung brauchen, um Urheberrecht gegen gewöhnliche Bürger durchzusetzen.

Als die Verfassung der Vereinigten Staaten ausgearbeitet wurde, wurde die Idee eingereicht, dass die Autoren zu einem Urheberrechtsmonopol berechtigt sein sollten ‑ und zurückgewiesen.(9) Statt dessen übernahmen die Gründer unseres Landes eine andere Vorstellung von Urheberrecht, eine, die die Öffentlichkeit bevorzugt.(10) Das Urheberrecht in den Vereinigten Staaten soll im Interesse der Benutzer bestehen. Vorteile für Herausgeber und sogar für Autoren wurden nicht zum Wohle dieser Parteien zugestanden, sondern lediglich als Anreiz, ihr Verhalten zu ändern. Wie der Oberste Gerichtshof in Fox Film Corp. vs. Doyal sagte: „Das alleinige Interesse der Vereinigten Staaten und das primäre Ziel bei der Übertragung des [Urheberrecht-] Monopols liegen in den durch die Öffentlichkeit von den Werken von Autoren abgeleiteten Wertzuwächsen.“(11)

Unter dem Blickwinkel der Verfassung auf das Urheberrecht ‑ wenn die Öffentlichkeit es vorzieht in der Lage zu sein, in bestimmten Fällen Kopien anzufertigen, auch wenn das bedeutet, dass etwas weniger Werke veröffentlicht werden ‑ ist die Wahl der Öffentlichkeit entscheidend. Es gibt keine mögliche Rechtfertigung um der Öffentlichkeit zu verbieten, zu kopieren, was sie kopieren möchte.

Seit die verfassungsmäßige Entscheidung getroffen wurde, haben Herausgeber versucht sie aufzuheben, indem sie die Öffentlichkeit falsch informierten. Sie tun dies durch Wiederholen von Argumenten, die voraussetzen, dass Urheberrecht ein natürliches Recht der Autoren sei (nicht erwähnend, dass Autoren es fast immer Herausgebern abtreten). Menschen, die diese Argumente hören, sofern sie ein festes Bewusstsein haben, dass diese Voraussetzung im Widerspruch zu den grundlegenden Prämissen unseres Rechtssystems ist, betrachten dies als selbstverständlich, dass es die Grundlage dieses System sei.

Dieser Fehler ist heute so tief verwurzelt, dass Menschen, die sich neuen Gewalten des Urheberrechts entgegenstellen, das Bedürfnis verspüren dies Argumentieren zu müssen, dass selbst Autoren und Herausgeber von ihnen verletzt werden können. So erläutert James Boyle(12) wie ein strenges System geistigen Eigentums das Schreiben neuer Werke beeinträchtigen kann. Jessica Litman(13) verweist auf die Urheberrechtsschützer, die historisch vielen neuen Medien erlaubten, populär zu werden. Pamela Samuelson(14) warnt, dass das Weißbuch die Entwicklung von „dritte Welle“ Informationsindustrien blockieren kann, indem es die Welt in das „zweite Welle“ Wirtschaftsmodell sperrt, dass dem Zeitalter der Druckerpresse entspricht.

Diese Argumente können auf jene Angelegenheiten, wo diese vorliegen, sehr effektiv sein, vor allem mit einem Kongress und einer Regierung, die von dem Gedanken, ‚Was gut für allgemeine Medien ist, ist gut für die USA.‘, geprägt sind. Aber sie versäumen die fundamentalen Lüge, auf die diese Vorherrschaft beruht, aufzudecken; infolgedessen sind sie langfristig wirkungslos. Wenn diese Argumente einen Kampf gewinnen, dann tun sie das ohne dabei ein allgemeines Verständnis aufzubauen, dass dabei helfen würde den nächsten Kampf zu gewinnen. Wenn wir uns diesen Argumenten zu viel und zu häufig zuwenden, besteht die Gefahr, dass wir den Herausgebern erlauben, die Verfassung unwidersprochen zu erneuern.

Die kürzlich veröffentliche Stellungnahme der Digital Future Coalition (DFC), einem Dachverband, führt beispielsweise viele Gründe auf, gegen das Weißbuch zu opponieren, im Interesse der Autoren, Bibliotheken, Bildung, hilfsbedürftiger Amerikaner, technologischer Fortschritt, ökonomischer Flexibilität und Datenschutzbedenken ‑ alles stichhaltige Argumente, aber mit Nebensächlichkeiten beschäftigt.(15) Auffällig nicht vorhanden ist der allerwichtigste Grund: viele Amerikaner (vielleicht die meisten) wollen weiterhin Kopien anfertigen. Das DFC kritisiert nicht das Kernziel des Weißbuchs, nämlich Herausgebern mehr Macht einräumen sowie der zentralen Entscheidung, die Verfassung zurückzuweisen und die Herausgeber über die Nutzer zu stellen. Dieses Stillschweigen kann möglicherweise als Zustimmung gewertet werden.

Sich dem Druck nach zusätzlicher Macht für Herausgeber zu widersetzen hängt von einer ausgeprägten Wahrnehmung ab, dass die lesende und hörende Öffentlichkeit an erster Stelle steht; dass das Urheberrecht für Nutzer existiert und nicht umgekehrt. Wenn die Öffentlichkeit nicht bereit ist, bestimmte Urheberrechtsbefugnisse zu akzeptieren, ist das ipso facto Rechtfertigung dafür sie nicht anzubieten. Nur indem Öffentlichkeit und Legislative an den Zweck des Urheberrechts und die Möglichkeit des offenen Informationsflusses erinnert werden. stellen wir sicher, dass die Öffentlichkeit sich durchsetzt.

Nachträgliche Anmerkungen

  • Geistiges Eigentum:  Dieser Artikel war ein Teil des Pfads, der mich dazu veranlasste die Voreingenommenheit und das Durcheinander im Begriff „Geistiges Eigentum“ zu erkennen. Heute bin ich der Meinung, dass dieser Begriff unter gar keinen Umständen verwendet werden sollte.
  • System geistigen Eigentums:  Hier überfiel mich der modische Fehler, „Geistiges Eigentum“ zu schreiben, doch was ich meinte war einfach nur Urheberrecht. Das ist wie Europa schreiben, wenn man Frankreich meint ‑ es verursacht Verwirrung, die leicht vermieden werden kann.

  1. (1) Veröffentlicht in Oregon Law Review 1996.
  2. (2) Information Infrastructure Task Force, Intellectual Property and the National Information Infrastructure: The Report of the Working Group on Intellectual Property Rights 1995.
  3. (3) John Perry Barlow, Remarks at the Innovation and the Information Environment Conference 1995. Barlow ist einer der Gründer der Electronic Frontier Foundation (EFF), einer Nichtregierungsorganisation in den Vereinigten Staaten, die sich für Grundrechte im Informationszeitalter einsetzt, und ehemaliger Songtexter der Rockband The Grateful Dead.
  4. (4) Gary Glisson, Remarks at the Innovation and Information Environment Conference 1995. Siehe auch:
    Gary Glisson, A Practitioner's Defense of the NII White Paper, 75 Or. L. Rev. 1996 (unterstützt das Weißbuch). Glisson ist Partner und Vorsitzender der Intellectual Property Group bei Lane Powell Spears Lubersky Portland, Oregon, USA.
  5. (5) Steven Winter, Remarks at the Innovation and Information Environment Conference 1995. Winter ist Professor an der University of Miami School of Law.
  6. (6) Winter, siehe (5).
  7. (7) Siehe Laurence H. Tribe, The Constitution in Cyberspace: Law and Liberty Beyond the Electronic Frontier, Humanist 1991.
  8. (8) Tim Sloan, Remarks at the Innovation and the Information Environment Conference 1995. Sloan ist Mitglied der National Telecommunication and Information Administration (NTIA).
  9. (9) Siehe Jane C. Ginsburg, A Tale of Two Copyrights: Liberary Property in Revolutionary France and America, in: Of Authors and Origins: Essays on Copyright Law 131, 137-38 (Brad Sherman & Alain Strowel, eds., 1994), wonach die Verfasser der [US-]Verfassung entweder die „Interessen des Autors zum Nutzen der Allgemeinheit unterordnen“ oder „die privaten und öffentlichen Interessen […] gleichermaßen behandeln“.
  10. (10) Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, Artikel I, Abschnitt 8, cl. 8 („Der Kongress hat das Recht […] den Fortschritt von Kunst und Wissenschaft dadurch zu fördern, dass Autoren und Erfindern für beschränkte Zeit das ausschließliche Recht an ihren Publikationen und Entdeckungen gesichert wird;“).
  11. (11) Fox Film Corp. v. Doyal 1932, 286 U.S. 123, 127
  12. (12) James Boyle, Remarks at the Innovation and Information Environment Conference 1995. Boyle ist Professor der Rechtswissenschaft an der American University in Washington, D.C., USA.
  13. (13) Jessica Litman, Remarks at Innovation and the Information Environment Conference 1995. Litman ist Professorin an der Wayne State University Law School in Detroit, Michigan, USA.
  14. (14) Pamela Samuelson, The Copyright Grab, Wired 1996. Samuelson ist Professorin an der Cornell Law School, Ithaca, New York, USA.
  15. (15) Digital Future Coalition, Broad-Based Coalition Expresses Concern Over Intellectual Property Proposals 1995.