Dieses Werk ist eine Übersetzung aus dem Englischen.

Probleme mit älteren Versionen der Apple Public Source License (APSL)

Die aktuelle Version 2.0 der Apple Public Source License (APSL) hat die angesprochenen Probleme nicht. Weitere Informationen finden Sie unter Stellungnahme der FSF zur Apple Public Source License 2.0. Dieses Dokument ist nur aus historischen Gründen abrufbar.


Position der FSF zu älteren Versionen der APSL

Apple hat eine aktualisierte Version, APSLv1.1, freigegeben, die aber inakzeptabel blieb. Die Klausel zur Beendigung wurde in eine Ausschluss-Klausel geändert, sie hat aber immer noch die gleichen negativen Folgen.

Im Januar 2001 hat Apple eine weitere Version, APSLv1.2, freigegeben. Diese Version behebt zwei schwerwiegende Formfehler, einer ist aber nach wie vor offen: jede modifizierte Version, die in einer Organisation eingesetzt wird, muss veröffentlicht werden. Die APSLv1.2 ist zwei große Schritte in Richtung einer freien Softwarelizenz gegangen, hat aber noch einen weiteren großen Schritt zu gehen, bevor sie sich qualifiziert.

Im Folgenden der ursprüngliche Kommentar zur ersten Version der APSLv1.0.

Originalkommentar zur APSL

Nach eingehender Betrachtung von Apples neuer Quellcodelizenz, der APSL, stellte ich fest, dass sie hinter den Erwartungen einer freien Softwarelizenz zurückbleibt. Sie enthält drei schwerwiegende Fehler, von denen jeder ausreichen würde, die Software weniger als frei zu machen.

Missachtung der Privatsphäre

Die APSL erlaubt nicht, eine modifizierte Version zu erstellen und für eigene private Zwecke zu nutzen, ohne die Änderungen zu veröffentlichen.

Zentrale Kontrolle

Wer eine modifizierte Version freigibt (oder auch nur zu anderen Zwecken als der Forschung und Entwicklung nutzt), muss eine bestimmte Organisation darüber benachrichtigen, welche zufällig Apple ist.

Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs

Die Beendigungsklausel besagt, dass Apple diese Lizenz widerrufen und Ihnen verbieten kann, den gesamten oder irgendeinen Teil der Software zu nutzen ‑ jedes Mal wenn jemand eine Patent- oder Copyright-Verletzung beansprucht.

Dadurch ist die Möglichkeit genommen, wenn Apple es ablehnt ein zweifelhaftes Patent zu bekämpfen (oder dessen Ansprüche auf den vorliegenden Quellcode fragwürdig ist), einen eigenen Auftritt vor Gericht zu haben um dagegen anzukämpfen, weil man auch gegen Apples Copyright kämpfen müsste.

Solch eine Beendigungsklausel ist besonders für Benutzer außerhalb der USA schlecht, da es sie indirekt gegenüber dem wahnsinnigen US-Patentsystem und dem unfähigen US-Patentamt angreifbar macht, die ihnen normalerweise in ihren eigenen Ländern nichts hätten anhaben können.

Jeder dieser Mängel macht eine Lizenz inakzeptabel.

Wären diese drei Mängel behoben worden, würde die APSL einer freien Softwarelizenz mit drei größeren praktischen Problemen entsprechen, das an die Netscape Public License (NPL) erinnert:

  • sie hat kein wirkliches Copyleft, weil die Verlinkung mit anderen Dateien ‑ die völlig proprietär sein können! ‑ erlaubt ist;
  • sie ist unfair, da Apple die Übertragung der Rechte an den von Ihren gemachten Änderungen verlangt, das Apple für seinen Quellcode nicht einräumen muss;
  • sie ist mit der GNU General Public License (GPL) unvereinbar.

Natürlich ist der wesentlichste Unterschied zwischen NPL und APSL, dass die NPL eine freie Softwarelizenz ist. Diese Probleme sind im Falle der NPL bedeutsam, weil die NPL keine schwerwiegenden Mängel enthält. Würde dasselbe auch auf die APSL zutreffen…

Auf einer fundamentalen Ebene macht die APSL einen Anspruch geltend, der, wenn angenommen, die Mächte des Copyright auf eine gefährliche Weise ausdehnt: sie beansprucht für sich in der Lage zu sein, die Bedingungen einfach durch das Ausführen der Software festzulegen. Nach meinem Verständnis erlaubt das Urheberrecht in den USA das nicht, es sei denn, es wird eine Verschlüsselung oder Lizenzverwaltung verwendet, um die Bedingungen durchzusetzen. Es wäre schrecklich ironisch, wenn ein misslungener Versuch, eine freie Softwarelizenz zu schaffen, zu einer Erweiterung der effektiven Reichweite der Copyrightmacht führt.

Abgesehen davon darf nicht vergessen werden, dass nur ein Teil von Mac OS unter der APSL freigegeben wird. Selbst wenn die schwerwiegenden Mängel und praktische Probleme der APSL behoben wurden, selbst wenn sie in eine sehr gute freie Softwarelizenz geändert wurde, wäre das für die anderen Teile von Mac OS, dessen Quellcode überhaupt nicht freigegeben ist, nicht gut. Wir dürfen nicht das gesamte Unternehmen aufgrund nur eines Teils dessen beurteilen, was es macht.

Insgesamt denke ich, dass Apples Vorgehen ein Beispiel für die Auswirkungen der ein Jahr alten „Open Source“-Bewegung ist: der Absicht, das Geschäft mit dem lediglich materialistischen Ziel einer schnelleren Entwicklung anzuziehen, während tiefere Fragen der Freiheit, Gemeinschaft, Zusammenarbeit und in was für einer Gesellschaft wir leben wollen beiseite gelegt werden.

Apple hat das Konzept perfekt im Griff, mit welchem „Open Source“ gefördert wird, was Nutzern den Quellcode sehen lässt und ihnen hilft, Programmfehler zu beseitigen. Was Apple nicht begriffen ‑ oder zurückgewiesen ‑ hat, ist der Geist von Freie Software, was bedeutet, eine Gemeinschaft aufzubauen, um auf dem Gemeingut ‚Allmende‘ von Software zusammenzuarbeiten.