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Copyleft. Was ist das?

Copyleft ist eine allgemeine Methode, ein Programm (oder ein anderes Werk) frei (im Sinne von Freiheit, nicht „Nullpreis“) zu machen und zu verlangen, dass alle modifizierten und erweiterten Programmversionen ebenfalls frei sind.

Die einfachste Möglichkeit ein Programm als Freie Software bereitzustellen, ist es in die Gemeinfreiheit ‚Public Domain‘[1] zu entlassen, nicht dem Urheberrecht unterliegend. Das ermöglicht es, das Programm und dessen Verbesserungen mit anderen zu teilen ‑ sofern man so aufgeschlossen ist. Aber es erlaubt auch unkooperativen Leuten, das Programm in proprietäre Software zu wandeln. Sie können viele oder wenige Änderungen vornehmen und das Ergebnis als proprietäres Produkt vertreiben. Wer das Programm in dieser modifizierten Form erhält, hat nicht die Freiheit, die der ursprüngliche Autor beabsichtigte; der Mittelsmann hat sie über Bord geworfen.

Im GNU-Projekt ist unser Ziel, allen Nutzern die Freiheit zu gewähren, GNU-Software weiterverbreiten und ändern zu können. Wenn Mittelsmänner die Freiheit nehmen könnten, könnte unser Quellcode zwar „viele Nutzer haben“, aber er würde ihnen keine Freiheit geben. Statt GNU-Software in die Gemeinfreiheit zu entlassen, räumen wir ein Copyleft ein. Copyleft besagt, dass jeder, der Software ‑ mit oder ohne Änderungen ‑ weiterverbreitet, diese zusammen mit der Freiheit weitere Kopien und Änderungen machen zu dürfen übergeben muss. Copyleft garantiert, dass jeder Nutzer Freiheit hat.

Copyleft stellt auch für andere Programmierer einen Anreiz dar, um zu Freie Software beizutragen. Wichtige freie Programme wie der GNU C++-Compiler existieren nur aus diesem Grund.

Copyleft hilft Programmierern auch, die Verbesserungen zu Freie Software beisteuern möchten, die Berechtigung dazu zu erhalten. Diese Programmierer arbeiten häufig für Firmen oder Universitäten, die fast alles dafür tun würden mehr Geld einzunehmen. Programmierer könnten beispielsweise ihre Änderungen zur Gemeinschaft beitragen wollen, aber ihr Arbeitgeber könnte aus den Änderungen ein proprietäres Softwareprodukt machen wollen.

Erklären wir dem Arbeitgeber es sei rechtswidrig die verbesserte Version, außer als Freie Software, zu verbreiten, wird gewöhnlich entschieden, diese als solche freizugeben – anstatt wegzuwerfen.

Um ein Programm mit Copyleft zu versehen, geben wir zunächst an, dass es dem Urheberrecht unterliegt; dann fügen wir als Rechtsinstrument Vertriebsbedingungen hinzu, die jedem das Recht einräumen, den Quellcode des Programms oder jedes davon abgeleitete Programm zu nutzen, zu modifizieren und weiterzuvertreiben ‑ aber nur, wenn die Vertriebsbedingungen unverändert sind. So werden der Quellcode und die Freiheiten rechtlich untrennbar miteinander verbunden.

Entwickler proprietärer Software verwenden Copyright, um Nutzern Freiheit zu nehmen; wir verwenden Copyright, um ihre Freiheit zu garantieren. Deshalb haben wir den Namen umgekehrt und Copyright in Copyleft geändert.

Copyleft ist eine Möglichkeit, das Copyright an einem Programm anzuwenden. Es bedeutet nicht etwa den Verzicht auf das Copyright; tatsächlich würde dies ein Copyleft unmöglich machen. Das left in Copyleft ist kein Verweis auf das Verb to leave (‚verlassen‘) ‑ nur für die Richtung, die das Gegenteil von right, also rechts, ist.

Copyleft ist ein allgemeines Konzept, und ein allgemeines Konzept kann nicht direkt verwendet werden ‑ nur eine bestimmte Umsetzung des Konzepts. Im GNU-Projekt sind die genauen Vertriebsbedingungen, die wir für die meiste Software verwenden, in der GNU General Public License enthalten. Die GNU General Public License wird häufig in Kurzform als GNU GPL bezeichnet. Siehe auch GNU-Lizenzen: Häufig gestellte Fragen sowie Warum der FSF das Copyright zugeordnet wird.

Eine alternative Form des Copylefts, die GNU Affero General Public License (AGPL), richtet sich an Programme, die wahrscheinlich auf Servern Verwendung finden dürften. Sie stellt sicher, dass genutzte modifizierte Versionen, die für die Öffentlichkeit verfügbare Dienste in die Tat umsetzen, als Quellcode der Öffentlichkeit freigegeben sind.

Eine Kompromissform des Copyleft, die GNU Lesser General Public License (LGPL), ist auf einige (aber nicht alle) GNU-Bibliotheken anwendbar. Um mehr über die richtige Verwendung der GNU LGPL zu erfahren, siehe bitte Warum man die Lesser GPL nicht für die nächste Bibliothek verwenden sollte.

Die GNU Free Documentation License (FDL) ist eine Form des Copyleft, die für die Verwendung mit einem Handbuch, Lehrbuch oder anderem Dokument bestimmt ist, um jedermann wirksam die Freiheit zum Kopieren und Weiterverbreiten, mit oder ohne Modifikationen, zu gewährleisten, wahlweise kommerziell oder nichtkommerziell.

Die entsprechende Lizenz ist in vielen Handbüchern und in jeder GNU-Quellcode-Distribution enthalten.

Alle diese Lizenzen sind so ausgelegt, dass man sie leicht auf eigene Werke anwenden kann ‑ vorausgesetzt, man ist der Urheberrechtsinhaber. Die Lizenz muss dazu nicht modifiziert werden, sondern lediglich eine Kopie der Lizenz in dem Werk aufgenommen und in den Quelldateien ein Vermerk, der sich richtig auf die Lizenz bezieht, hinzugefügt werden.

Die Verwendung derselben Vertriebsbedingungen für viele verschiedene Programme erleichtert das Kopieren von Quellcode zwischen verschiedensten Programmen. Haben alle dieselben Vertriebsbedingungen, gibt es kein Problem. Die LGPLv2 enthält eine Bestimmung, die die Änderung der Vertriebsbedingungen auf die GPL erlaubt, damit Quellcode in ein anderes unter GPL stehendes Programm kopiert werden kann. LGPLv3 ist als eine zur GPLv3 zugefügte Ausnahme aufgebaut, wodurch die Vereinbarkeit automatisch erfolgt.

Sofern Sie ihr eigenes Programm gemäß GNU GPL oder GNU LGPL mit Copyleft versehen möchten, siehe GNU Lizenzen: Tipps zur Verwendung. Bitte beachten Sie, dass der gesamte Text der gewählten Lizenz verwendet werden muss. Jeder ist ein integrales Ganzes, teilweise Kopien sind nicht zulässig.

Möchten Sie Ihr Handbuch mit Copyleft gemäß GNU FDL versehen, beachten Sie bitte u. a. die Hinweise unter ADDENDUM: How to use this License for your documents (‚NACHTRAG: Wie man diese Lizenz für eigene Dokumente verwendet‘) und GNU FDL: Tipps zur Verwendung. Auch bei der GNU FDL sind teilweise Kopien nicht zulässig.

Es ist ein Rechtsfehler, ein in einem Kreis gespiegeltem ‚C‘ statt eines Copyright-Zeichens (‚©‘ bzw. ‚(C)‘) zu verwenden. Copyleft basiert aus rechtlicher Sicht auf Urheberrecht, so dass das Werk einen Urheberrechtsvermerk haben sollte. Ein Urheberrechtsvermerk erfordert entweder eins der genannten Copyright-Zeichen oder das Wort ‚Copyright‘.

Ein in einem Kreis gespiegeltes ‚C‘ hat keine besondere rechtliche Bedeutung und stellt keinen Urheberrechtsvermerk dar. Auf Buchumschlägen, Postern usw. mag es ganz amüsant sein, aber man sollte darauf achten wie man es in Internetdokumenten darstellt!

Anmerkungen des Übersetzungsteams:

  1. [1] Software, die in die Gemeinfreiheit ‚Public Domain‘ entlassen ist, bezieht sich immer auf die jeweilige nationale Rechtsordnung (der des Urhebers und der des Nutzers). Nach US-Recht können auf alle Immaterialgüterrechte verzichtet werden und Werke nicht dem Urheberrecht unterliegen. Nach deutschem Recht wird der Begriff häufig für Werke (auch amtliche) genutzt, die von vornherein nicht bzw. nur eingeschränkt dem Urheberrecht unterliegen. Ein völliger Verzicht ‑ etwa zugunsten der Allgemeinheit ‑ ist nach § 29 UrhG (bzw. für Österreich § 19 UrhG) nicht möglich (kann allerdings mit dem Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt werden, von jedermann durch eine freie Lizenz frei veränderbar zu sein).