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Lizenzen


Veröffentlichte Software sollte Freie Software sein. Sie muss unter einer freien Softwarelizenz freigeben werden. Wir verwenden normalerweise die GNU General Public License (GPL), Version 3 oder jede neuere Version angebend, gelegentlich aber auch andere freie Softwarelizenzen. Für GNU-Software verwenden wir ausschließlich Lizenzen, die mit der GNU GPL vereinbar sind.

Die Dokumentation für Freie Software sollte ebenfalls freie Dokumentation sein, damit sie zusammen mit der Software redistribuiert und verbessert werden kann. Freie Dokumentation muss unter einer freien Dokumentationslizenz freigeben werden. Normalerweise verwenden wir die GNU Free Documentation License (FDL), gelegentlich aber auch andere freie Dokumentationslizenzen.

Haben Sie bereits ein neues Projekt gestartet und sind nicht sicher welche Lizenz zu verwenden ist, finden Sie weitere Einzelheiten und Empfehlungen in unserem leicht verständlichen Leitfaden Eine Lizenz für eigene Werke auswählen. Siehe auch unsere Schnellreferenz Empfohlene Lizenzen mit Copyleft.

Das Problem der BSD-Lizenz erörtern wir gesondert in einem weiteren Dokument.

Bewertung von Lizenzen

Sollten Sie auf eine nicht in unserer Lizenzübersicht erwähnte Lizenz stoßen, wenden Sie sich bitte an uns um prüfen zu können, ob es sich dabei um eine freie Lizenz handelt. Bitte senden Sie hierfür nicht nur eine vollständige Kopie der Lizenz im Nur-Text-Format, sondern auch die vollständige Internetadresse als Verweis per E-Mail an unser Lizenz- und Kompilanzteam <licensing@fsf.org>. Unsere Lizenzexperten im Mitarbeiterstab und Verwaltungsrat werden sie eingehend auswerten. Sollten unübliche Bedingungen enthalten sein, könnte sie missliche (philosophische) Probleme aufwerfen, so dass wir nicht versprechen können, zeitnah zu entscheiden.

GNU-Lizenzen: Gemeinsame Ressourcen,

Es stehen eine Reihe helfender Ressourcen bereit, um unsere verschiedenen Lizenzen verstehen und verwenden zu können:

GNU General Public License

Die GNU General Public License (GPL) wird von den meisten GNU-Programmen und von mehr als der Hälfte aller freien Softwarepakete verwendet. Aktuelle Version ist Version 3.

GNU Lesser General Public License

Die GNU Lesser General Public License (LGPL) wird von einigen wenigen GNU-Bibliotheken (keineswegs allen) verwendet. Aktuelle Version ist Version 3.

GNU Affero General Public License

Die GNU Affero General Public License (AGPL) basiert auf der GNU GPL, enthält aber eine zusätzliche Bedingung für Nutzer, die mit der lizenzierten Software über ein Netzwerk kommunizieren, um den Quellcode für dieses Programm zu empfangen. Wir empfehlen die GNU AGPL für jegliche Software, die häufig über ein Netzwerk ausgeführt wird. Aktuelle Version ist Version 3.

GNU Free Documentation License

Die GNU Free Documentation License (FDL) ist eine Form des Copylefts zur Nutzung mit einem Handbuch, Lehrbuch oder einem anderen Dokument, um jedermann die wirksame Freiheit zu gewährleisten, es zu kopieren und weiterzuvertreiben, mit oder ohne Modifizierungen, sowohl kommerziell als auch nichtkommerziell. Die aktuelle Version ist Version 1.3.

GNU-Lizenzen: Ausnahmen

Einige GNU-Programme haben zusätzliche Berechtigungen oder besondere Ausnahmen bei bestimmten Bedingungen zu einer der wichtigsten Lizenzen. Da einige häufig verwendet werden oder viele Fragen aufwerfen, haben wir angefangen, diese Ausnahmen zu GNU-Lizenzen zu sammeln.

GNU-Lizenzen: Internetadressen

Soll auf eine unserer Lizenzen verwiesen werden, ist es i. d. R. am besten auf die jeweils aktuellste Version zu verweisen. Daher enthält die Standard-Internetadresse, wie beispielsweise https://www.gnu.org/licenses/gpl.html, keine Angabe zur Version. Soll mitunter auf eine bestimmte Lizenzversion verwiesen werden, können folgende Verweise [Verweise überspringen] benutzt werden:

GNU General Public License (GPL),
Version 3: <https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html>,
Version 2: <https://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html>.
Version 1: <https://www.gnu.org/licenses/gpl-1.0.html>.
GNU Lesser General Public License (LGPL),
Version 3: <https://www.gnu.org/licenses/lgpl-3.0.html>,
Version 2.1: <https://www.gnu.org/licenses/lgpl-2.1.html>.
GNU Affero General Public License (AGPL),
Version 3: <https://www.gnu.org/licenses/agpl-3.0.html>,
(Die Affero General Public License, Version 1, ist keine GNU-Lizenz, dient jedoch einem ähnlichen Zweck wie die GNU AGPLs.)
GNU Free Documentation License (FDL),
Version 1.3: <https://www.gnu.org/licenses/lfdl-1.3.html>,
Version 1.2: <https://www.gnu.org/licenses/fdl-1.2.html>,
Version 1.1: <https://www.gnu.org/licenses/fdl-1.1.html>.

Verweise zu alternativen Formaten jeder Lizenz sind in dem jeweiligen Dokument angegeben. Wenden Sie sich bitte an uns, sollte ein nicht verfügbares Format benötigt werden.

Alte Lizenzen.

GNU-Lizenzen: Inoffizielle Übersetzungen

Im juristischen Sinn gibt die (englischsprachige) Originalfassung der entsprechenden Lizenz die tatsächliche Vertriebsbedingung für GNU-Programme und andere Werke, die diese verwenden, an. Um die Lizenzen aber verständlicher zu machen, erteilen wir unter dem Vorbehalt, dass unsere Bestimmungen für inoffizielle Übersetzungen befolgt werden, die Berechtigung, Übersetzungen anderssprachig veröffentlichen zu können:

Unveränderte Vervielfältigung und Distribution

Die Standard-Copyright-Bedingungen für Dokumente der Internetpräsenz GNU.org ist gegenwärtig die Lizenz Creative Commons Attribution-NoDerivatives 4.0 International [bzw. auf Deutsch Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitungen 4.0 International]. Dies war für lange Zeit (und ist es für einige Dokumente noch immer):

Die unveränderte Vervielfältigung und Distribution dieses gesamten Artikels sind weltweit ohne Lizenzgebühr mit jedem Medium, sofern dieser Hinweis beibehalten wird, erlaubt.

Ein Kommentar von Eben Moglen, pro bono Chefsyndikus der Free Software Foundation sowie Gründer und Vorsitzender des Software Freedom Law Center, zu diesem Lizenztext:

Unsere Absicht bei der Verwendung der Formulierung … unveränderte Vervielfältigung […] mit jedem Medium … ist nicht zur Beibehaltung der Kopf- und Fußzeilen oder anderen Formatierungen erforderlich. Die Beibehaltung von Internetverweisen in sowohl verwiesenen als auch nicht-verwiesenen Medien (wie Hinweise oder eine andere Form von gedruckten Internetadressen in HTML-fremden Medien) ist erforderlich.

Freie Softwarelizenzen

  • Freie Softwarelizenzen,

    Beabsichtigen Sie eine neue Lizenz zu schreiben, wenden Sie sich bitte unter <licensing@fsf.org> an die FSF. Die Ausuferung verschiedener freier Softwarelizenzen bedeutet nicht nur erhöhte Arbeit für deren Nutzer, um die Lizenzen verstehen zu können, vielmehr können wir möglicherweise helfen eine vorhandene freie Softwarelizenz zu finden, die den Anforderungen entspricht.

    Ist dies nicht möglich und tatsächlich eine neue Lizenz erforderlich, kann mit unserer Hilfe sichergestellt werden, dass die Lizenz wirklich eine freie Softwarelizenz ist und verschiedene praktische Probleme vermeiden.

Copyleft. Was ist das?

Copyleft ist eine allgemeine Methode, ein Programm zu Freie Software zu machen und zu verlangen, dass alle modifizierten und erweiterten Versionen des Programms ebenfalls Freie Software sind.

Der einfachste Weg, ein Programm frei zu machen, ist dieses in die Gemeinfreiheit ‚Public Domain‘ zu entlassen, nicht dem Urheberrecht unterliegend.[1] Dies ermöglicht, das Programm und dessen Verbesserungen mit anderen gemeinsam zu nutzen ‑ wenn man so gesonnen sind. Aber es erlaubt auch unkooperativen Leuten das Programm in proprietäre Software umzuwandeln. Sie können Änderungen vornehmen, viele oder wenige, und das Resultat als ein proprietäres Produkt vertreiben. Leute, die das Programm in dieser modifizierten Form erhalten, haben nicht die Freiheit, die die Originalautorin oder der Originalautor ihnen gab; der Zwischenhändler hat sie dieser beraubt.

Das GNU-Projekt hat zum Ziel, allen Nutzern die Freiheit zu geben, GNU-Software weiterzuvertreiben und zu ändern. Wenn Zwischenhändler die Freiheit nehmen könnten, mögen wir viele Nutzer haben, aber jene würden keine Freiheit haben. Statt GNU-Software also in die Gemeinfreiheit zu entlassen, wird sie mit Copyleft lizenziert. Copyleft besagt, dass jeder, der die Software (mit oder ohne Änderungen) weitervertreibt, die Freiheit weiterer Vervielfältigungen und Änderungen übergeben muss. Copyleft garantiert jedem Nutzer diese Freiheit.

Copyleft stellt auch einen Anreiz für andere Programmierer dar, etwas zu Freie Software hinzuzufügen. Wichtige freie Programme wie den GNU C++-Compiler gibt es nur aus diesem Grund.

Copyleft hilft Programmierern, die Verbesserungen zu Freie Software beitragen wollen, auch die Erlaubnis dafür zu erhalten. Diese Programmierer arbeiten oft für Firmen oder Universitäten, die fast alles tun würden, um mehr Geld einzunehmen. Ein Programmierer könnte Änderungen der Gemeinschaft beitragen wollen, aber der Arbeitgeber könnte die Änderungen unter Umständen zu einem proprietären Softwareprodukt machen wollen.

Wenn wir dem Arbeitgeber erklären, dass der Vertrieb der verbesserten Version, außer als Freie Software, illegal ist, entscheidet sich der Arbeitgeber normalerweise eher für die Freigabe als Freie Software, anstatt sie wegzuwerfen.

Um ein Programm mit Copyleft zu versehen, legen wir zuerst fest, dass es unter Copyright steht; dann fügen wir als Rechtsinstrument Vertriebsbedingungen hinzu, die jedem die Nutzungsrechte gewähren, den Quellcode oder jedes davon abgeleitete Programm nutzen, modifizieren und vertreiben zu dürfen, aber nur, wenn die Vertriebsbedingungen unverändert sind. So werden der Quellcode und die Freiheiten rechtlich untrennbar miteinander verbunden.

Entwickler proprietärer Software verwenden das Copyright, um Nutzern die Freiheit zu nehmen; wir verwenden das Copyright, um ihre Freiheit zu garantieren. Deshalb haben wir den Namen umgekehrt und Copyright in Copyleft geändert.

Copyleft ist ein allgemeines Konzept. Es gibt viele Möglichkeiten, die Einzelheiten auszufüllen. Im GNU-Projekt sind die konkret verwendeten Vertriebsbestimmungen in der GNU General Public License, der GNU Lesser General Public License und der GNU Free Documentation License enthalten.

Die entsprechende Lizenz ist in vielen Handbüchern und in jeder GNU-Quellcode-Distribution enthalten.

Die GNU GPL ist so konzipiert, dass man sie leicht an ein eigenes Programm anwenden kann ‑ wenn man der Copyright-Inhaber ist. Die GNU GPL muss nicht modifiziert sondern lediglich Hinweise im Programm hinzugefügt werden, die sich ordnungsgemäß auf die GNU GPL beziehen. Dabei bitte beachten, dass, wenn man sie verwendet, der gesamte Text der GPL verwendet werden muss. Sie ist ein integrales Ganzes, auszugsweise Kopien sind nicht zulässig (dies trifft ebenso auf die GNU LGPL, GNU AGPL und GNU FDL zu).

Die Nutzung derselben Vertriebsbedingungen für viele verschiedene Programme vereinfacht es, den Quellcode zwischen verschiedenen Programmen zu kopieren. Da sie alle dieselben Vertriebsbestimmungen haben, besteht keine Notwendigkeit darüber nachzudenken, ob die Bedingungen vereinbar sind. Die GNU LGPL enthält eine Bestimmung, die die Änderung der Vertriebsbestimmungen in die gewöhnliche GNU GPL ermöglicht, damit man Quellcode in ein anderes mit der GNU GPL lizenziertes Programm kopieren kann.

Lizenzen für andere Werke

Wir glauben, dass veröffentlichte Software und Dokumentation freie Software und freie Dokumentation sein sollten. Wir empfehlen, alle möglichen Bildungs- und Referenzwerke ebenfalls mit freien Dokumentationslizenzen wie der GNU Free Documentation License (FDL) frei anzubieten.

Für Aufsätze und wissenschaftliche Arbeiten empfehlen wir entweder die Lizenz Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Vereinigte Staaten von Amerika oder die einfache, oben erwähnte ‚unveränderte Vervielfältigung‘-Lizenz.

Wir nehmen nicht die Position ein, dass künstlerische oder unterhaltsame Werke frei sein müssen, aber wenn, empfehlen wir die Free Art License 1.3 (FAL 1.3).

Anmerkungen des Übersetzerteams:

  1. 1. Gemeinfreiheit ‚Public Domain‘ ist in den USA bzw. im angloamerikanischen Raum ein rechtlicher Begriff und bedeutet den vollständigen Verzicht aller Urheberrechte des Rechteinhabers und/oder kein Urheberrecht. Die europäische Gemeinfreiheit ist ähnlich, aber nicht identisch. Das deutsche Urheberrecht ist zu beachten und ein Totalverzicht nicht möglich (UrhG § 29). Gemeinfreiheit bezieht sich, nach dem Schutzlandprinzip, immer auf die jeweilige nationale Rechtsordnung (sowohl der des Rechteinhabers als auch der des Nutzers!).