Warum es keine GIF-Dateien auf Webseiten von GNU gibt
Obwohl dieser Beitrag eine historische Darstellung der Gefahr von Softwarepatenten ist, sind insbesondere diese Patente inzwischen kein Problem mehr.1 Weitere Informationen zur Nutzung von Grafiken finden Sie unter Richtlinien für freiwillige Helfer zu Internetseiten von GNU.
Aufgrund der Patente von Unisys und IBM für den LZW-Komprimierungsalgorithmus, der in GIF-Dateien genutzt wird, gibt es auf den Webseiten von GNU keine GIFs. Diese Patente machen es Freie Software unmöglich, ordnungsgemäße GIFs zu erzeugen. Diese betreffen auch das Programm compress, weshalb GNU es weder nutzt noch das Format anwendet.
Unisys und IBM meldeten beide im Jahr 1983 Patente an. Unisys (und vielleicht IBM) beantragten diese in einigen Ländern. In den Patentdatenbanken, die wir durchsuchen konnten, scheint das späteste Ablaufdatum der 1. Oktober 2006 zu sein.1 Bis dahin dürfte jeder, der ein freies Programm zur Erstellung von GIF‑Dateien veröffentlicht, wahrscheinlich verklagt werden. Wir kennen keinen Grund, warum die Patentinhaber diese Prozesse verlieren würden.
Würden wir ein solches Programm trotzdem veröffentlichen, könnten Unisys und IBM es natürlich ‑ aus PR-Gründen ‑ für klüger halten, keine gemeinnützige Organisation wie die FSF zu verklagen. Stattdessen könnten sie die Nutzer des Programms, einschließlich Firmen, die GNU Software verbreiten, verklagen. Wir meinen, es wäre kein verantwortungsbewusstes Verhalten, eine solche Situation heraufzubeschwören.
Viele denken, Unisys hätte die Berechtigung für die Verbreitung von Freie Software erteilt, um GIF-Dateien zu erstellen. Bedauerlicherweise ist das nicht, was Unisys 1995 tatsächlich zu dieser Angelegenheit sagte:
„Unisys verlangt keine Lizenz oder Lizenzgebühren für nichtkommerzielle, gemeinnützige GIF-basierte Anwendungen, einschließlich solcher für den Einsatz in Online-Diensten. Dieses Prinzip gilt auch für Softwareentwickler für das Weltweite Netz. Unisys wird keine unbeabsichtigten Patentverletzungen von Entwicklern weiterverfolgen, die Softwareprodukte für das Internet vor 1995 erstellten. Das Unternehmen verlangt keine Lizenz oder Lizenzgebühren für nichtkommerzielle, gemeinnützige Angebote im Internet, einschließlich ‚Freeware‘.“
Leider ist das für Freie Software, die in einem freien Betriebssystem wie GNU genutzt werden kann, nicht zulässig. Sie erlaubt überhaupt keine Verwendung von LZW für andere Zwecke wie der Komprimierung von Dateien. Aus diesem Grund halten wir es für immer noch am besten, LZW abzulehnen und zu Alternativen wie GNU Gzip und PNG zu wechseln.
Die kommerzielle Weiterverbreitung von Freie Software ist sehr wichtig und wir möchten, dass das GNU System als Ganzes kommerziell vertrieben werden kann. Dies heißt, dass wir kein Programm zur Erzeugung von GIF-Dateien in das GNU System aufnehmen werden, nicht unter den Unisys-Bedienungen.
Die Free Software Foundation ist eine nichtkommerzielle, gemeinnützige Organisation, also genau genommen sind die Einnahmen aus dem Verkauf unserer CD-ROMs kein Gewinn. Möglicherweise bedeutet dies, wir könnten ein GIF-Programm unseren CD-ROMs beifügen und uns darauf berufen, innerhalb des Umfangs der Unisys-Erlaubnis zu handeln ‑ oder vielleicht auch nicht. Aber da wir wissen, dass andere Distributoren von GNU nicht imstande sein würden es mit einzuschließen, wäre es nicht sehr sinnvoll, das zu tun.
Kurz nach der Bekanntgabe, als sich das Netz im Allgemeinen wieder beruhigt hatte und dachte, Unisys hätte ihre Erlaubnis für freie GIF-generierende Software erteilt, schrieben wir die Rechtsabteilung mit der Bitte um Klärung an. Wir erhielten keine Antwort.
Selbst wenn Unisys freier Software tatsächlich ihre Einwilligung gegeben hätte GIFs zu erzeugen, müssten wir uns noch mit dem IBM-Patent beschäftigen. Sowohl das IBM- als auch das Unisys-Patent decken die gleiche „Erfindung“ ab ‑ das LZW-Komprimierungsverfahren (dies könnte ein Fehler seitens des US-Patent- und Markenamt sein, das für Inkompetenz und mangelndes Urteilsvermögen berühmt ist.)
GIFs zu entschlüsseln ist eine andere Frage. Die Patente von Unisys und IBM sind beide in einer Weise geschrieben, dass sie nicht für Programme gelten, die das LZW-Format lediglich dekomprimieren können, und nicht komprimieren. Deshalb können und werden wir die Anzeige von GIF-Dateien in GNU Software unterstützen.
Angesichts dieser Situation könnten wir weiterhin auf unseren Webseiten GIF-Dateien nutzen, wenn wir es wollten. Viele würden diese gerne für uns erzeugen, und wir würden für die GIF-Dateien auf unserem Server nicht verklagt werden.
Aber wir meinen, dass, wenn wir die Software nicht verbreiten können, damit GIF-Dateien richtig erzeugt werden können, dann sollten wir Niemanden solche Software für uns ausführen lassen. Abgesehen davon müssen wir eine Alternative empfehlen, wenn wir in GNU keine Software zur Erzeugung von GIF-Dateien bieten. Wir sollten die angebotene Alternative auch selbst nutzen.
1999 hatte Unisys das Folgende zum Thema ihrer Patente zu sagen:
„Unisys wurde mehrfach gefragt, ob eine Unisys-Lizenz notwendig ist, um die durch das Herunterladen aus dem Internet oder aus anderen Quellen erhaltene LZW-Software nutzen zu dürfen. Die Antwort ist einfach. In jedem Fall ist eine schriftliche Lizenzvereinbarung oder eine von einem autorisierten Unisys-Repräsentanten unterschriebene Erklärung für die Nutzung, den Verkauf und Verbreitung von Software (einschließlich so genannter ‚Freeware‘) und/oder Hardware, die LZW-Konvertierung bereitstellt (z. B. heruntergeladene Software).“
Mit dieser Aussage versucht Unisys zurückzunehmen, was sie 1995 sagten, als sie Teile des Patents der Öffentlichkeit zur Verfügung stellten. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Schritts ist fraglich.
Ein weiteres Problem ist, dass die LZW-Patente ‑ oder allgemein Softwarepatente ‑ im Allgemeinen ein Angriff auf die Freiheit von Programmierern sind, und alle Programmierer gegen Softwarepatente zusammenarbeiten müssen.
Auch wenn wir eine Lösung finden könnten, um der Freie-Software-Gemeinschaft die Erstellung von GIFs zu ermöglichen, ist das nicht wirklich eine Lösung, nicht für das Problem als Ganzes. Die Lösung ist ein anderes Format und keine GIFs mehr zu nutzen.
Deshalb nutzen wir kein GIF, und hoffen, Sie werden es auch nicht.
Es ist möglich, unkomprimierte Bilder zu erstellen, die sich wie GIFs verhalten, in dem sie von Programmen angezeigt werden, die das GIF-Format dekodieren. Dies ist ohne Patentverletzungen möglich. Diese Pseudo-GIFs sind für einige Zwecke nützlich.
Es ist auch möglich, GIFs mit einer patentfreien Lauflängenkodierung zu erstellen, aber das erreicht nicht die Komprimierung, die normalerweise von einem GIF erwartet werden.
Wir haben uns entschieden, für unseren Webauftritt keine dieser Pseudo-GIFs zu nutzen, weil sie keine zufriedenstellende Lösung für das gemeinschaftliche Problem sind. Sie funktionieren, aber sind sehr groß. Das Internet braucht ein patentfreies komprimierendes Format, keine großen Pseudo-GIFs.
Das PNG-Format (portable Netzwerkgrafik) ist ein patentfreies komprimierbares Format. Wir hoffen, dass es große Unterstützung findet; dann werden wir es nutzen. Wir stellen PNG-Versionen der meisten Bilder auf diesem Server zum abrufen bereit.
Weitere Informationen über das GIF-Patentproblem finden Sie unter The League for Programming Freedom GIF (engl.). Über diese Seite finden Sie alle weiteren Informationen über das Problem der Softwarepatente im Allgemeinen (engl.).
Es gibt eine Bibliothek namens libungif, die GIF-Dateien einlesen und unkomprimierte GIFs ausgeben kann, um das Unisys-Patent zu umgehen.
burnallgifs.org ist ein Webauftritt, um von der Nutzung von GIF-Dateien im Internet abzuschrecken.
Fußnote:
1. Wir konnten die Patentdatenbanken von den USA, Kanada, Japan und der Europäischen Union durchsuchen. Das Unisys-Patent lief am 20. Juni 2003 in den USA ab, in Europa am 18. Juni 2004, in Japan am 20. Juni 2004 und in Kanada am 7. Juli 2004. Das US-IBM Patent lief am 11. August 2006 ab. Das Software Freedom Law Center teilt mit, dass nach dem 1. Oktober 2006 keine nennenswerten Patentansprüche die Nutzung des GIF-Formats behindern.