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GNU-Lizenzen: Tipps zur Verwendung

Dies ist eine kurze Erläuterung dessen, wie man ein Programm unter GNU General Public License (GPL), GNU Lesser General Public License (LGPL) oder GNU Affero General Public License (AGPL) lizenziert. Informationen zur GNU Free Documentation License (FDL) sind unter GNU FDL: Tipps zur Verwendung abrufbar, allgemeines zu Lizenzen unter GNU Lizenzen: Häufige Fragen.

Erwägt man die GNU LGPL für eigene Programme zu verwenden, lesen Sie bitte zuerst den Aufsatz Warum man die Lesser GPL nicht für die nächste Bibliothek verwenden sollte. Er beschreibt, warum es möglicherweise besser sein kann stattdessen die GNU GPL zu verwenden, und wie wir unsere Entscheidung treffen würden.

Eine Kurzübersicht der erforderlichen Schritte für die Freigabe eines Programms unter einer unserer Lizenzen:

Dazu sind jeder Quelldatei Ihres Programms zwei Elemente hinzuzufügen: ein Copyright-Vermerk (wie ‚Copyright 1999 Terry Jones‘) und eine Angabe der Vervielfältigungserlaubnis, die besagt, dass das Programm unter den Bedingungen der GNU General Public License (oder GNU Lesser General Public License oder GNU Affero General Public License) vertrieben wird.

Copyright-Verzicht

Sind Sie eine Einzelperson und haben einen Arbeitgeber oder ein Studium an einer Universität oder Hochschule, ist es ratsam, bei Firma oder Schule nachzufragen und sich eine Copyright-Verzichtserklärung für Ihr Programm unterzeichnen zu lassen, So kann später nicht behauptet werden, ihr würde das Copyright zustehen, und man hatte kein Recht das Programm überhaupt freizugeben. Das hat rein gar nichts mit der GNU GPL zu tun ‑ der Copyright-Verzicht gilt unabhängig davon, welche freie Softwarelizenz man zur Programmfreigabe verwendet.

Ein Beispiel für ein Copyright-Verzicht (Namen, Titel und Programmbeschreibung einfach wie gewünscht ändern):

Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program Woodpecker (which deconstructs trees) written by James Hacker.

Signature of Moe Ghoul 1 April 1989
Moe Ghoul, President of Vice

[auf Deutsch]
Yoyodyne, Inc. verzichtet hiermit auf alle Copyright-Interessen an dem von James Hacker geschriebenen Programm „Specht“ (welches Baumstämme klopft und dabei das Holz zerspant).

1. April 1989, [Unterschrift von Moe Ghoul]
Moe Ghoul, Präsident des Vizepräsidenten


Um Widerstände so gering wie möglich zu halten wird Hochschulstudenten empfohlen, den Verzicht in einem frühen Stadium des Programmschreibens zu ersuchen. Sofern man kein Forschungs- oder Lehrassistent ist, besteht die Möglichkeit, dass die Universität keinen Urheberrechtsanspruch auf das Werk hat, aber man sollte sich, um auf Nummer sicher zu gehen, an einen Anwalt wenden.

Ist es das eigene Werk, ist der beste Zeitpunkt dafür eine Berechtigung zur Freigabe freier Software auszuhandeln, wenn man seinen Arbeitsvertrag aushandelt.

Copyright-Vermerk

Der Copyright-Vermerk sollte das Jahr einschließen, in dem man mit der Vorbereitung der Freigabe fertig war (hat man sie in 1998 fertiggestellt, aber bis 1999 nicht freigegeben, verwendet man 1998). Man sollte das maßgebende Jahr jeder vorigen Freigabe hinzufügen, beispielsweise „Copyright 1998, 1999 Terry Jones“, wenn einige Freigaben in 1998 und einige in 1999 fertiggestellt wurden. Haben mehrere Personen dazu beigetragen den Quellcode zu schreiben, geben Sie alle Namen an.

Für Software mit mehreren Freigaben über mehrere Jahre hinweg ist es in Ordnung einen Bereich („2008-2010“) anstatt einzelner Jahrgänge („2008, 2009, 2010“) anzugeben, wenn, und nur wenn jedes im Bereich genannte Jahr tatsächlich ein urheberrechtsfähiges Jahr ist, das sonst einzeln aufgeführt werden würde; und machen in der Dokumentation eine explizite Aussage über diese Verwendung.

Verwenden Sie immer das englische Wort Copyright. Durch internationale Übereinkommen wird dies weltweit eingesetzt, sogar für Material in anderen Sprachen. Das Copyright-Symbol „©“ kann, wenn man möchte (und es der Zeichensatz unterstützt), eingefügt werden, ist aber nicht notwendig. Die Nutzung der Drei-Zeichenfolge „(¢)“ hat rechtlich keine Bedeutung ‑ aber es schadet nicht.

Wenn man von anderen unter derselben Lizenz stehenden Programmen Quellcode kopiert, kopieren Sie auch dessen Copyright-Vermerke mit. Fügen Sie sämtliche Copyright-Vermerke einer Datei zusammen, ganz oben, am Anfang jeder einzelnen Datei.

Lizenzdateien

Man sollte der Distribution des Programms auch eine Kopie der Lizenz selbst irgendwo einschließen. Alle Programme, egal ob unter GNU GPL oder GNU LGPL freigegeben, sollten die Textversion der GNU GPL enthalten. In GNU-Programmen befindet sich die Lizenz normalerweise in einer Datei namens COPYING.

Möchte man sein Programm unter der GNU AGPL freigeben, verwenden Sie stattdessen die Textversion der GNU AGPL.

Soll Ihr Programm unter der GNU LGPL freigegeben werden, sollte auch die Textversion der GNU LGPL einbezogen werden, normalerweise in einer Datei namens COPYING.LESSER. Da die GNU LGPL gegenüber der GNU GPL eine Reihe zusätzlicher Berechtigungen enthält, beachten Sie bitte, dass es wichtig ist beide Lizenzen einzuschließen, damit Nutzern alle benötigten Materialien zur Verfügung stehen, um ihre Rechte zu verstehen.

Lizenzhinweise

Die Angabe der Berechtigung zur Vervielfältigung jeder Datei (auch Lizenzhinweis genannt) sollte direkt nach den Copyright-Vermerken erfolgen. Für ein Ein-Datei-Programm sollte die Angabe (für die GNU GPL) wie folgt aussehen, um GPL-Version 3 oder neuer zu verwenden:

    This program is free software: you can redistribute it and/or modify
    it under the terms of the GNU General Public License as published by
    the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or
    (at your option) any later version.

    This program is distributed in the hope that it will be useful,
    but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
    MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.  See the
    GNU General Public License for more details.

    You should have received a copy of the GNU General Public License
    along with this program.  If not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.

    Dieses Programm ist Freie Software: Sie können es unter den Bedingungen
    der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation,
    Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jeder neueren
    veröffentlichten Version, weiter verteilen und/oder modifizieren.

    Dieses Programm wird in der Hoffnung bereitgestellt, dass es nützlich sein wird, jedoch
    OHNE JEDE GEWÄHR,; sogar ohne die implizite
    Gewähr der MARKTFÄHIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
    Siehe die GNU General Public License für weitere Einzelheiten.

    Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem
    Programm erhalten haben. Wenn nicht, siehe <https://www.gnu.org/licenses/>.

Bei Programmen, die mehr als eine Datei enthalten, ist es besser, „dieses Programm“ durch den Namen des Programms zu ersetzen und die Angabe mit der Zeile „diese Datei ist Teil von NAME zu ersetzen, beispielsweise

    This file is part of Foobar.

    Foobar is free software: you can redistribute it and/or modify
    it under the terms of the GNU General Public License as published by
    the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or
    (at your option) any later version.

    Foobar is distributed in the hope that it will be useful,
    but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
    MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE.  See the
    GNU General Public License for more details.

    You should have received a copy of the GNU General Public License
    along with Foobar.  If not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.

    Diese Datei ist Teil von Fubar.

    Fubar ist Freie Software: Sie können es unter den Bedingungen
    der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation,
    Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jeder neueren
    veröffentlichten Version, weiter verteilen und/oder modifizieren.

    Fubar wird in der Hoffnung, dass es nützlich sein wird, aber
    OHNE JEDE GEWÄHRLEISTUNG, bereitgestellt; sogar ohne die implizite
    Gewährleistung der MARKTFÄHIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
    Siehe die GNU General Public License für weitere Details.

    Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem
    Programm erhalten haben. Wenn nicht, siehe <https://www.gnu.org/licenses/>.

Um eine andere der GPL-Versionen zu verwenden, würde man das Ende des ersten langen Absatzes modifizieren. Beispielsweise „3“ mit „2“ ersetzen, um unter Version 2 oder neuer zu lizenzieren.

Diese Angabe sollte am Anfang jeder Quelldatei in der Nähe der Copyright-Vermerke angegeben sein. Wird die GNU LGPL verwendet, fügt man das Wort „Lesser“ vor „General“ an allen drei Stellen ein. Wird die GNU AGPL verwendet, fügt man an allen drei Stellen das Wort '„Affero“ vor „General“ ein.

Warum Lizenzhinweise?

Eine Lizenz für Freie Software soll allen Programmnutzerns bestimmte Rechte gewähren. Wenn nicht klar ist, welche Rechte man ihnen gewährt hat, ist das zwecklos. Unsere Praktiken sollen jegliche Unklarheit vermeiden.

Wenn ein Programm neben den Quelldateien eine Kopie einer Lizenz „FOO“, aber keine explizite Angabe enthält, dass „dieses Programm unter Lizenz „FOO“ freigegeben ist', lässt dies Raum für Unklarheit darüber, ob die Lizenz FOO“ auf den Code des Programms anwendbar ist.

Wenn eine Freigabe an einem zentralen Ort wie der README-Datei eine Angabe enthält, dass „Dieses Programm unter der Lizenz FOO freigegeben wird", macht das die Situation für diese Freigabe deutlich.. Programmierer kopieren jedoch häufig Quelldateien von einem freien Programm in ein anderes. Wenn eine Quelldatei keine Angabe darüber enthält, was dessen Lizenz ist, dann wird durch das Verschieben in einen anderen Kontext alle Spuren dieses Punktes beseitigt. Dies führt zu einem Durcheinander und Fehlern.

Hinweis bei Programmstart

Für interaktive Programme ist es in der Regel eine gute Idee, das Programm einen kurzen Hinweis über Copyright und Kopierberechtigung anzeigen zu lassen. Siehe GNU GPL: Tipps zur Verwendung für weitere Informationen.

Affero-Hinweis

Veröffentlicht man sein Programm unter GNU AGPL und es kann mit Nutzern über ein Netzwerk interagieren, sollte das Programm diesen Nutzern den Quellcode auf irgendeine Weise anbieten. Handelt es sich dabei beispielsweise um eine Internetanwendung, könnte deren Oberfläche einen Verweis Quellcode anzeigen, der Nutzer zum Quellcodearchiv leitet. Die GNU AGPL ist flexibel genug, dass man eine für Ihr spezifisches Programm geeignete Methode zu wählen kann (siehe Abschnitt 13 für weitere Einzelheiten).

Sonstiges

Es ist aus praktischen Gründen sehr wichtig Kontaktdaten zur Kontaktaufnahme mit anzugeben, etwa in der README-Datei. Dies hat jedoch nichts mit den rechtlichen Fragen der Lizenzanwendung zu tun.

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung das eigene Urheberrecht bei irgendjemandem anzumelden. Das bloße Schreiben unterstellt es bereits dem Urheberrecht. Doch für die USA ist es eine gute Idee, das Urheberrecht beim US-Urheberrechtsregister anzumelden, denn das versetzt einen in eine stärkere Position gegenüber jemanden, der die Lizenz in den Vereinigten Staaten verletzt. Die meisten anderen Länder haben kein System der Urheberrechtsregistrierung..[1].

Wir möchten gern alle freien Softwareprogramme im Freie Software-Verzeichnis ‑ einschließlich aller unter GPL (jegliche Version) lizenzierten Programme ‑ aufnehmen. Sobald Ihr Programm also den gewünschten Nutzen erreicht hat, bitte einfach einen Eintrag einreichen.

Es ist auch möglich, Ihr Programm zu einem GNU-Paket zu machen ‑ einem Teil des GNU-Projekts. Sind Sie daran interessiert, sich auf diese Weise dem GNU-Projekt anzuschließen, finden Sie unter GNU-Softwareevaluation weitere Informationen und einen kurzen Fragebogen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie können gerne jede unserer Lizenzen verwenden, selbst wenn Ihr Programm kein GNU-Paket ist. Wir hoffen allerdings sehr, dass es werden. Sie sind für jedermann zugänglich. Möchten Sie für die Verwendung einer bestimmten Lizenz werben, können Sie gerne eines unserer GNU-Lizenzlogos zu verwenden.

Anmerkungen des Übersetzungsteams:
  1. [1] Die Revidierte Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) sieht den Schutz an Werken von Bürgern anderer Vertragspartner genauso wie den Schutz von Werken der eigenen Bürger (‚Schutzlandprinzip‘) vor. Der Schutz erfolgt gemäß der RBÜ automatisch, es wird also keine Registrierung und kein Copyright-Vermerk vorausgesetzt (durch diese Gleichstellung ausländischer mit inländischen Urhebern erübrigt sich die Suche nach den ausländischen Schutzvorschriften).