Dieses Werk ist eine Übersetzung aus dem Englischen.
GNU-Lizenzen: Tipps
Dies ist eine kurze Erläuterung, wie eine Anwendung unter der GNU General Public License (GPL), der GNU Lesser General Public License (LGPL) oder der GNU Affero General Public License (AGPL) lizenziert wird. Weitere Informationen zur GNU Free Documentation License (FDL) finden Sie unter Tipps zur GNU FDL.
Weitere Informationen finden Sie unter GNU Lizenzen: Häufig gestellte Fragen (FAQ).
Möchten Sie die GNU LGPL verwenden, finden Sie weitere Informationen unter Warum man die Lesser GPL nicht für die nächste Bibliothek verwenden sollte. Der Artikel erklärt, warum es besser sein kann, stattdessen die GNU GPL zu verwenden und wie wir die Entscheidung treffen würden.
Welche Lizenz auch immer verwendet werden soll, müssen jeder Quelldatei Ihres Programms zwei Elemente hinzugefügt werden: ein Copyrightvermerk (wie „Copyright 1999 Terry Jones“) und eine Erklärung, die die Vervielfältigung des Programms unter den Bedingungen der GNU GPL (oder der GNU LGPL) erlaubt.
Der Copyrightvermerk sollte das Jahr enthalten, in dem die Vorbereitung der Freigabe abgeschlossen sind (verwenden Sie 1998, wenn in 1998 abgeschlossen, aber bis 1999 nicht freigegeben). Sie sollten das richtige Jahr für jede Freigabe hinzufügen; beispielsweise „Copyright 1998, 1999 Terry Jones“, wenn einige Versionen in 1998 und einige in 1999 fertiggestellt wurden. Haben mehrere Personen dazu beigetragen den Quellcode zu schreiben, geben Sie alle Namen an.
Für Software mit mehreren Freigaben über mehrere Jahre ist es in Ordnung, einen Bereich („2008-2010“) anstelle einzelne Jahre („2008, 2009, 2010“) anzugeben, wenn, und nur wenn, jedes eingeschlossene Jahr im Bereich wirklich ein „copyright-schützbares“ Jahr ist, das sonst individuell aufgelistet werden würde; und machen Sie eine ausdrückliche Anweisung in der Dokumentation zur Verwendung.
Verwenden Sie immer das englische Wort Copyright. Durch internationale Konvention wird es weltweit, auch für Material in anderen Sprachen, verwendet. Das Copyright-Symbol „©“ kann eingefügt werden, wenn Sie möchten (und Ihr Zeichensatz es unterstützt), aber es ist nicht notwendig. Die Nutzung der Drei-Zeichen-Zeichenfolge „(C)“ hat rechtlich keine Bedeutung, obwohl es nicht schadet.
Sie sollten der Distribution Ihres Programms auch eine Kopie der Lizenz selbst irgendwo beifügen. Alle Programme sollten, ob unter GNU GPL oder GNU LGPL freigegeben, die Textversion der GNU GPL enthalten. In GNU Programmen befindet sich die Lizenz normalerweise in einer Datei namens COPYING.
Wird Ihr Programm unter der GNU LGPL freigeben, sollte auch die Textversion der GNU LGPL, normalerweise in einer Datei namens COPYING.LESSER, beigefügt werden. Bitte beachten Sie, dass die GNU LGPL eine Reihe zusätzlicher Berechtigungen gegenüber der GNU GPL hat. Es ist wichtig beide Lizenzen einzuschließen, damit Nutzern alle benötigten Informationen zur Verfügung stehen, um ihre Rechte zu verstehen.
Möchten Sie Ihr Programm unter der GNU AGPL freigeben, müssen Sie nur die Textversion der GNU AGPL einschließen.
Wenn Sie den Quellcode aus anderen durch die gleiche Lizenz abgedeckte Programme kopiert haben, kopieren (bzw. übernehmen) Sie auch alle Copyrightvermerke; platzieren Sie sämtliche Copyrightvermerke gemeinsam am Anfang jeder einzelnen Datei.
Es ist aus praktischen Gründen sehr wichtig, Kontaktinformation (vielleicht in der Datei README) einzuschließen, damit man Sie erreichen kann, aber das hat nichts mit den rechtlichen Fragen der Lizenzanwendung zu tun.
Die Berechtigung zur Vervielfältigung sollte direkt nach dem Copyrightvermerk folgen. Für ein Ein-Datei-Programm sollte die Bedingung (für die GNU GPL) wie folgt aussehen:
This program is free software: you can redistribute it and/or modify
it under the terms of the GNU General Public License as published by
the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or
(at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the
GNU General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program. If not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.
Dieses Programm ist Freie Software: Sie können es unter den Bedingungen
der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation,
Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Option) jeder späteren
veröffentlichten Version, weiterverbreiten und/oder modifizieren.
Dieses Programm wird in der Hoffnung, dass es nützlich sein wird, aber
OHNE JEDE GEWÄHRLEISTUNG, bereitgestellt; sogar ohne die implizite
Gewährleistung der MARKTFÄHIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Siehe die GNU General Public License für weitere Details.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem
Programm erhalten haben. Wenn nicht, siehe <http://www.gnu.org/licenses/>.
Bei Programmen mit mehr als einer Datei ist es besser, „dieses Programm“ durch den Namen des Programms zu ersetzen und die Erklärung mit der Zeile „diese Datei ist Teil von Programmname“ zu ersetzen. Zum Beispiel,
This file is part of Foobar.
Foobar is free software: you can redistribute it and/or modify
it under the terms of the GNU General Public License as published by
the Free Software Foundation, either version 3 of the License, or
(at your option) any later version.
Foobar is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the
GNU General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with Foobar. If not, see <http://www.gnu.org/licenses/>.
Diese Datei ist Teil von Fubar.
Fubar ist Freie Software: Sie können es unter den Bedingungen
der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation,
Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Option) jeder späteren
veröffentlichten Version, weiterverbreiten und/oder modifizieren.
Fubar wird in der Hoffnung, dass es nützlich sein wird, aber
OHNE JEDE GEWÄHELEISTUNG, bereitgestellt; sogar ohne die implizite
Gewährleistung der MARKTFÄHIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Siehe die GNU General Public License für weitere Details.
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit diesem
Programm erhalten haben. Wenn nicht, siehe <http://www.gnu.org/licenses/>.
Diese Bedingung sollte am Anfang jeder Quelldatei, nah dem Copyrightvermerk stehen. Nutzen Sie die GNU LGPL, fügen Sie das Word „Lesser“ vor „General“ an allen drei Stellen ein (bei Nutzung der GNU AGPL stattdessen das Wort „Affero“).
Für interaktive Programme ist es normalerweise eine gute Idee, das Programm beim Startvorgang einen kurzen Hinweis über Copyright und Kopierberechtigung anzeigen zu lassen. Siehe für weitere Informationen Tipps zur GNU GPL.
Wird Ihr Programm unter der GNU AGPL freigeben und interagiert mit Nutzern über ein Netzwerk, sollte das Programm Nutzern den Quellcode auf irgendeine Weise anbieten. Ist Ihr Programm beispielsweise eine Webanwendung, könnte die Oberfläche einen Verweis zum Quellcode anzeigen, um Nutzer zum Quellcodearchiv zu führen. Die GNU AGPL ist flexibel genug, eine Methode wählen zu können, die für Ihr spezielles Programm geeignet ist (siehe Abschnitt 13 für weitere Details).
Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, Ihr Copyright bei irgendjemandem anzumelden; die bloße Verbreitung versieht es mit einem Copyright. Jedoch ist es eine sehr gute Idee, das Copyright beim US-Registry of Copyrights zu registrieren, denn das bringt Sie in eine stärkere Position gegen jeden, der gegen die Lizenz in den USA verstößt. Die meisten anderen Länder haben kein System der Copyrightregistrierung1.
Es empfiehlt sich, ggf. Ihren Arbeitgeber oder Ihre Schule zu fragen, ein Copyright-Verzicht für das Werk unterzeichnen zu lassen, damit sie später keinen Anspruch halten können. Nachfolgend ein Copyright-Verzicht; ändern Sie nur die Namen und die Programmbeschreibung entsprechend:
Yoyodyne, Inc. verzichtet hiermit auf alle Copyrightinteressen am von James Hacker geschriebenen Programm „Gnomovision“ (welches Compilerdurchläufe macht).
1989-04-01, <Unterschrift Moe Ghoul>
Moe Ghoul, Präsident des Vizes
Wir möchten alle freien Softwareprogramme im Freie Software-Verzeichnis aufführen und alle unter GPL (jede Version) lizenzierten Programme aufnehmen. Weitere Informationen und ein Online-Formular finden Sie im Freie Software-Verzeichnis.
Es ist auch möglich, Ihr Programm zu einem GNU Paket zu machen, zu einem Teil des GNU-Projekt (das ist der Fall, wenn wir das Programm mögen ‑ wir müssen es uns zuerst ansehen und entscheiden). Wenn vielleicht Ihr Interesse am GNU-Projekt geweckt wurde, finden Sie unter GNU Software-Evaluation weitere Informationen und einen kurzen Fragebogen.
Aber Sie können gerne eine unserer Lizenzen verwenden, selbst wenn Ihr Programm kein GNU Paket ist; wirklich, wir hoffen, Sie werden… Sie sind für jeden zugänglich. Wenn Sie für die Nutzung einer bestimmten Lizenz werben möchten, fühlen Sie sich frei, GNU Lizenz-Logos zu nutzen.
- Die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ sieht den Schutz an Werken von Bürgern anderer Vertragspartner genauso wie den Schutz von Werken der eigenen Bürger (‚Schutzlandprinzip‘) vor. Der Schutz erfolgt gemäß der RBÜ automatisch, es wird also keine Registrierung und kein Copyright-Vermerk vorausgesetzt (durch die Gleichstellung ausländischer mit inländischen Urhebern erübrigt sich die Suche nach ausländischen Schutzvorschriften).
